Lübben führt ab 2027 einheitliche Garagenverträge ein
Zum 1. Januar 2027 ersetzt die Stadt Lübben die bisherigen unterschiedlichen Vertragsverhältnisse für Garagen durch einheitliche Nutzungsverträge. Bisherige Vertragspartnerinnen und Vertragspartner sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, ihre Garage weiter zu nutzen. Die Vertragsunterlagen sollen ab Anfang November 2026 versandt werden.
Unterhaltung liegt überwiegend bei den Nutzenden
Künftig sind die Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich für die laufende Unterhaltung und Instandhaltung ihrer Garage verantwortlich. Dazu gehören die Pflege des Innenraums, die Funktionsfähigkeit des Tores, kleinere Reparaturen sowie die laufende Reinigung und kleinere oberflächliche Ausbesserungen am Dach. Grundlegende Sanierungen, Investitionen und gesetzliche Eigentümerpflichten bleiben Aufgabe der Stadt. Das betrifft etwa Dächer, Fundamente und tragende Bauteile sowie größere Schäden an der Bausubstanz.
Das monatliche Nutzungsentgelt für die eigene Nutzung beträgt 20 Euro netto beziehungsweise 23,80 Euro brutto. Hinzu kommen standortbezogene Betriebs- und Bewirtschaftungskosten einschließlich eines anteiligen Grundsteuerbetrags, sofern dieser nach den Vertragsregelungen umgelegt wird.
Regeln für Strom, Photovoltaik und Weitergabe
Die Garagen werden grundsätzlich ohne Stromversorgung durch die Stadt überlassen; ein Anspruch auf einen Stromanschluss besteht nicht. Eine aufgeständerte Photovoltaikanlage soll grundsätzlich möglich sein. Dafür sind ein vorheriger Antrag, die Prüfung der statischen Voraussetzungen und eine Abnahme durch das Gebäudemanagement erforderlich. Die Kosten tragen die Nutzerinnen und Nutzer.
Bisherige Untermieterinnen und Untermieter können unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar einen neuen Vertrag mit der Stadt erhalten. Eine Weiterüberlassung der Garage soll grundsätzlich möglich bleiben, muss aber zuvor schriftlich von der Stadt genehmigt werden. Bei entgeltlicher Weiterüberlassung beträgt das Nutzungsentgelt grundsätzlich 40 Euro netto beziehungsweise 47,60 Euro brutto im Monat. Wird die Garage nachweislich für höchstens 20 Euro monatlich weitergegeben, gilt weiterhin das reguläre Nutzungsentgelt.
Informationsveranstaltung am 20. Oktober
Die Stadt informiert am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 18 Uhr über das neue Modell und das weitere Verfahren. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal des Rathauses Lübben, Poststraße 5, statt. Für weitere Auskünfte steht das Sachgebiet Liegenschaften während der Sprechzeiten des Rathauses zur Verfügung: dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
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