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Von: Redaktion Lübben (Spreewald) / Lubin

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Betreff: PI | Lübben | Infoveranstaltung | 20.10. | Nutzungsverträge für Garagen

Sehr geehrte Medienvertreter*innen, ab 01. Januar 2027 gelten für die Garagennutzung in Lübben einheitliche Nutzungsverträge mit klar geregelten Verantwortlichkeiten und einem Nutzungsentgelt von 23,80 Euro brutto monatlich zuzüglich standortbezogener Kosten. Die Stadt informiert am 20. Oktober 2026 um 18:00 Uhr im Rathaus über das neue Nutzungsmodell. Die Vertragsunterlagen werden ab Anfang November versandt. Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) ordnet die vertraglichen Grundlagen für die Garagennutzung zum 01. Januar 2027 neu. Die bisherigen unterschiedlichen Vertragsverhältnisse werden durch einen einheitlichen Nutzungsvertrag abgelöst. Den bisherigen Vertragspartner*innen soll grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, die jeweilige Garage weiter zu nutzen. WAS ÄNDERT SICH? Mit dem neuen Nutzungsmodell werden Rechte und Pflichten von Stadt und Nutzer*innen einheitlich geregelt. Die laufende Unterhaltung und Instandhaltung der Garage liegt künftig grundsätzlich bei den Nutzer*innen. Dazu zählen unter anderem die Pflege des Garageninneren, die Funktionsfähigkeit des Tores sowie kleinere Reparaturen. Die laufende Reinigung und kleinere oberflächliche Ausbesserungen am Dach übernehmen ebenfalls die Nutzer*innen. Grundlegende Sanierungen, Investitionen und gesetzliche Eigentümerpflichten bleiben Aufgabe der Stadt. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung oder Erneuerung des Daches, von Fundamenten oder tragenden Bauteilen sowie die Beseitigung größerer Schäden an der Bausubstanz. Das Nutzungsentgelt für die eigene Nutzung beträgt 20,00 Euro netto monatlich beziehungsweise 23,80 Euro brutto. Hinzu kommen die auf den jeweiligen Standort entfallenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten einschließlich der anteiligen Grundsteuer, soweit diese nach den vertraglichen Regelungen umzulegen ist. Die Garagen werden grundsätzlich ohne Stromversorgung durch die Stadt überlassen. Ein Anspruch auf einen Stromanschluss besteht nicht. Eine aufgeständerte Photovoltaikanlage soll grundsätzlich möglich sein. Voraussetzung sind ein vorheriger Antrag, die Prüfung der statischen Voraussetzungen und eine Abnahme durch das Gebäudemanagement. Die Kosten tragen die Nutzer*innen. Bisherige Untermieter*innen können unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar einen neuen Nutzungsvertrag mit der Stadt erhalten. Eine künftige Weiterüberlassung der Garage bleibt grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Bei einer entgeltlichen Weiterüberlassung beträgt das Nutzungsentgelt grundsätzlich 40,00 Euro netto beziehungsweise 47,60 Euro brutto monatlich. Wird die Garage nachweislich für höchstens 20,00 Euro monatlich weiterüberlassen, gilt weiterhin das reguläre Nutzungsentgelt. Die neuen Nutzungsverhältnisse beginnen zum 1. Januar 2027. Die Vertragsunterlagen werden den künftigen Vertragspartner*innen ab Anfang November 2026 übersandt. INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 20. OKTOBER Die Stadt informiert am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Lübben über das neue Nutzungsmodell und das weitere Verfahren. Mit der Neuregelung schafft die Stadt eine einheitliche, transparente und langfristig praktikable Grundlage für die Garagennutzung. Für weitere Auskünfte steht das Sachgebiet Liegenschaften während der Sprechzeiten zur Verfügung. Anbei finden Sie die Pressemitteilung und Bildmaterial [©StadtLübben_Möbes_KI generiert]. Die Verwendung des Bildmaterials zur Pressemitteilung ist bei Nennung des Namens des Rechteinhabers/Fotografen vergütungsfrei gestattet. Das Bildmaterial darf nur in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemitteilung verwendet werden. Weitere Infos finden Sie auch auf luebben.de. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an mich Mit

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