Virtuelles Bauamt (VBA) ab 1. September 2026 im Landkreis OPR
Vollständig elektronische Bauantrags-Einreichung und Bearbeitung im Portal – inklusive Aktenzeichen, Mitteilungen und Nachforderungen per E-Mail
Im Landkreis OPR steht ab dem 1. September 2026 das Virtuelle Bauamt (VBA) zur Verfügung. Die zentrale Online-Plattform ermöglicht nach Angaben des Landkreises die vollständig elektronische Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen – von der Antragstellung bis zum finalen Bescheid.
Hintergrund ist die Brandenburgische Bauordnung. Danach müssen Bauanträge in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, sofern diese den elektronischen Zugang zum VBA eröffnet hat.
Digitales Verfahren über eine gemeinsame Plattform
Das VBA-Portal vernetzt alle Beteiligten des Genehmigungsverfahrens auf einer gemeinsamen Plattform. Neben Antragstellerinnen und Antragstellern sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern sollen auch alle Träger öffentlicher Belange das Portal nutzen. Dazu zählen laut Mitteilung unter anderem Behörden, kommunale Körperschaften sowie privatrechtliche Unternehmen im Bereich der Versorgung und Infrastruktur.
Registrierung und Einreichung
Nutzende registrieren sich im Portal, tragen die Projektdaten ein und laden die erforderlichen Anhänge hoch.
Bestätigung und Kommunikation
Nach dem Absenden des Bauantrags und der Erfassung der Antragsdaten durch die Bauaufsichtsbehörde erzeugt das System ein Aktenzeichen. Die antragstellende Person wird darüber per E-Mail informiert. Das Aktenzeichen dient zugleich als digitale Eingangsbestätigung der Bauaufsicht.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft anschließend die Unterlagen und informiert über Vollständigkeit oder anfallende Gebühren. Über jede neue Zwischennachricht oder Nachforderung im VBA-Portal erfolgt ebenfalls eine Benachrichtigung per E-Mail. Auch das Nachreichen von Dokumenten ist vollständig online möglich.
Vorteile für Antragsteller und Verwaltung
Für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser entfällt nach Angaben des Landkreises der Druck von großformatigen Papierdokumenten ebenso wie das Erstellen von Datenträgern. Die Antragstellung werde dadurch flexibler und zeitgemäßer und spare durch den Wegfall des Postwegs Zeit.
Für die Verwaltung bedeutet das Verfahren eine vollständig papierlose Bearbeitung. Das senke Druck- und Materialkosten und ermögliche Mitteilungen ohne Postlaufzeiten unmittelbar an die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie an die am Verfahren beteiligten Behörden.
Hinweis zur Bearbeitung
Das VBA verändert den Angaben zufolge nicht die gesetzlichen Prüffristen oder die internen Prüfschritte der Behörden. Die Bearbeitung werde damit nicht automatisch beschleunigt, sondern vor allem digitalisiert und medienbruchfrei gestaltet. Eine integrierte Online-Bezahlfunktion ist für die Zukunft geplant.
Weitere Informationen zum Virtuellen Bauamt sind unter https://vba.brandenburg.de abrufbar.
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