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Virtuelles Bauamt (VBA) ab 1. September 2026 im Landkreis OPR
Im Landkreis OPR steht ab 1. September 2026 das Virtuelle Bauamt zur Verfügung.
Der Landkreis nennt das Virtuelle Bauamt eine zentrale Online-Plattform.
Die Plattform soll Bauanträge vollständig elektronisch ermöglichen.
Die elektronische Bearbeitung soll von Antragstellung bis finalen Bescheid reichen.
Rechtsgrund und Voraussetzungen
Hintergrund ist die Brandenburgische Bauordnung.
Nach der Brandenburgischen Bauordnung müssen Bauanträge elektronisch eingereicht werden.
Das gilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang eröffnet.
Der Landkreis verknüpft den Zugang zum Virtuellen Bauamt mit dieser Regel.
Digitales Verfahren über eine gemeinsame Plattform
Das VBA-Portal vernetzt alle Beteiligten im Genehmigungsverfahren.
Die Beteiligten arbeiten auf einer gemeinsamen Plattform.
Antragstellerinnen und Antragsteller nutzen das Portal laut Mitteilung.
Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser nutzen das Portal laut Mitteilung.
Träger öffentlicher Belange sollen das Portal ebenfalls nutzen.
Zu den Trägern gehören laut Mitteilung Behörden.
Zu den Trägern gehören laut Mitteilung kommunale Körperschaften.
Zu den Trägern gehören laut Mitteilung privatrechtliche Unternehmen.
Diese Unternehmen arbeiten im Bereich Versorgung und Infrastruktur.
Registrierung und Einreichung
Nutzende registrieren sich im Portal.
Nutzende tragen Projektdaten im Portal ein.
Nutzende laden erforderliche Anhänge hoch.
Die Antragstellung erfolgt dann über das Online-Portal.
Bestätigung, Aktenzeichen und Kommunikation
Nach dem Absenden prüft die Bauaufsichtsbehörde die Antragsdaten.
Das System erzeugt dabei ein Aktenzeichen.
Die antragstellende Person erhält das Aktenzeichen per E-Mail.
Das Aktenzeichen dient auch als digitale Eingangsbestätigung.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft danach die Unterlagen.
Die Bauaufsichtsbehörde informiert über Vollständigkeit oder Gebühren.
Das Portal benachrichtigt über Zwischennachrichten per E-Mail.
Das Portal benachrichtigt auch bei Nachforderungen per E-Mail.
Das Nachreichen von Dokumenten soll vollständig online möglich sein.
Vorteile für Antragsteller und Verwaltung
Für Antragstellerinnen und Antragsteller entfällt laut Landkreis der Druck großer Papierdokumente.
Für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser entfällt laut Landkreis der Druck großer Papierdokumente.
Es entfällt laut Landkreis auch das Erstellen von Datenträgern.
Der Landkreis nennt die Antragstellung dadurch flexibler und zeitgemäßer.
Der Landkreis nennt zudem den Wegfall des Postwegs als Zeitvorteil.
Für die Verwaltung soll das Verfahren papierlos ablaufen.
Der Landkreis nennt weniger Druck- und Materialkosten als Folge.
Der Landkreis nennt Mitteilungen ohne Postlaufzeiten als weiteren Vorteil.
Betroffen sind Antragstellerinnen und Antragsteller laut Landkreis.
Betroffen sind auch Behörden, die am Verfahren beteiligt sind.
Hinweis zur Bearbeitung
Das Virtuelle Bauamt soll die gesetzlichen Prüffristen nicht verändern.
Das Virtuelle Bauamt soll die internen Prüfschritte der Behörden nicht verändern.
Der Landkreis erwartet keine automatische Beschleunigung.
Der Landkreis sieht vor allem eine digitale und medienbruchfreie Gestaltung.
Eine integrierte Online-Bezahlfunktion plant der Landkreis für die Zukunft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Virtuellen Bauamt sind unter dieser Adresse abrufbar.
- https://vba.brandenburg.de