Bundestag beschließt Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen. Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll die Regelung die Forschung freier machen und von kleinteiliger Förderbürokratie entlasten.
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Inge Gräßle, erklärte, die Fraktion habe über drei Jahre für eine Lösung beim Besserstellungsverbot gekämpft. Mit der nun beschlossenen Novelle sei die bisherige Verwaltungspraxis beendet worden, unter der der „Forschungsmittelstand in Deutschland“ gelitten habe.
Der forschungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Florian Müller, sagte, der Bürokratierückbau in der Forschung werde damit vorangetrieben. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen könnten künftig wettbewerbsfähige Gehälter zahlen, ohne sich durch bürokratische Einzelfallprüfungen kämpfen zu müssen. Außerdem würden vier weitere vom Bund auf Dauer finanzierte Forschungseinrichtungen unter das Dach des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes aufgenommen.
Nach Darstellung der Unionsfraktion soll dies neue Kräfte vor Ort freisetzen und einen wichtigen Schritt im Rahmen der eigenen Innovationsfreiheitsoffensive markieren.
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