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Bundestag beschließt Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Beschluss im Bundestag
Der Deutsche Bundestag beschloss die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
Die CDU und CSU-Bundestagsfraktion machte Angaben zum Ziel der Novelle.
Die CDU und CSU-Bundestagsfraktion sagt, die Regelung mache die Forschung freier.
Die CDU und CSU-Bundestagsfraktion sagt, die Regelung entlaste von Förderbürokratie.
Begründungen der Unionsfraktion
Inge Gräßle ist stellvertretende Vorsitzende der CDU und CSU-Bundestagsfraktion.
Inge Gräßle erklärte, die Fraktion habe über drei Jahre gekämpft.
Sie kämpfte für eine Lösung.
Das betraf das Besserstellungsverbot.
Mit der Novelle sei die bisherige Verwaltungspraxis beendet.
Nach Darstellung der CDU und CSU-Bundestagsfraktion litt der Forschungsmittelstand.
Die CDU und CSU-Bundestagsfraktion nannte dafür den Begriff „Forschungsmittelstand in Deutschland“.
Aussagen zur Wirkung
Florian Müller ist forschungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.
Florian Müller sagte, der Bürokratierückbau in der Forschung werde vorangetrieben.
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen könnten künftig wettbewerbsfähige Gehälter zahlen.
Das gelte ohne bürokratische Einzelfallprüfungen, nach Darstellung der Unionsfraktion.
Einrichtungen unter dem Gesetz
Nach Darstellung der Unionsfraktion würden vier weitere Einrichtungen aufgenommen.
Der Bund finanziert diese vier Einrichtungen auf Dauer.
Diese vier Einrichtungen würden unter das Wissenschaftsfreiheitsgesetz fallen.
Neue Kräfte und weiterer Schritt
Nach Darstellung der Unionsfraktion soll das neue Kräfte vor Ort freisetzen.
Die Unionsfraktion sieht darin einen wichtigen Schritt der eigenen Innovationsfreiheitsoffensive.