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AfD enthält sich beim Hochwasserschutz-Gesetz

Konflikt um Agri-Photovoltaikanlagen und Naturschutz prägt Debatte im Brandenburger Landtag

Von Die Brandenburg Zeitung16.07.25, 18:17

Am 16. Juli 2025 positionierte sich die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag zur endgültigen Abstimmung über den Gesetzentwurf von SPD und BSW. Der Entwurf zielte auf Veränderungen im Bereich Hochwasserschutz, Bürokratieabbau und Regelungen für Agri-Photovoltaikanlagen ab. Die AfD enthielt sich der Stimme und machte ihre Beweggründe in einer Pressemitteilung deutlich.

Hintergrund: Enthaltung trotz inhaltlicher Übereinstimmungen

Der umweltpolitische Sprecher der AfD-Fraktion betonte, dass seine Fraktion mit wichtigen Teilen des Gesetzes konform geht. Besonders hervorgehoben wurden die Vereinfachung bei Hochwasserschutzvorschriften sowie die Einschränkung der Mitwirkungs- und Klagerechte von Naturschutzverbänden in Brandenburg.

Trotzdem verweigerte die AfD eine Zustimmung. Hauptkritikpunkt war die ebenfalls im Gesetz vorgesehene Genehmigungsfreiheit für Agri-Photovoltaikanlagen, die für die AfD nicht tragbar sei.

Kurz erklärtAgri-Photovoltaikanlagen

Agri-Photovoltaikanlagen sind Photovoltaiksysteme, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen installiert werden und die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung und Stromproduktion ermöglichen.

Kritik am Regierungshandeln und Bürokratie

Ein weiteres Mitglied der AfD-Fraktion, das im Sonderausschuss Bürokratieabbau aktiv ist, machte deutlich, dass die Hauptverantwortung für zu viel Bürokratie aus Sicht der AfD bei der SPD liege. Die SPD sei seit 35 Jahren die führende Regierungspartei in Brandenburg und damit maßgeblich an der Entwicklung beteiligt.

Positiv wurde vermerkt, dass mit dem aktuellen Gesetz ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau getan werde. Dennoch kritisierte die AfD die geplante Genehmigungsfreiheit für Agri-Photovoltaikanlagen und unterstrich, dass solche Anlagen aus ihrer Sicht in Landschaftsschutzgebieten nicht installiert werden sollten.

Diskussion um Photovoltaik in Landschaftsschutzgebieten

Insbesondere der letzte Punkt – die Installation von Agri-Photovoltaikanlagen in geschützten Landschaftsräumen – sorgte für klare Ablehnung seitens der AfD. Die Partei vertritt die Auffassung, dass technische Anlagen wie Photovoltaiksysteme nicht mit dem Schutzanspruch sensibler Landstriche vereinbar sind.

Die aktuelle Debatte zeigt, wie komplex die Abwägung zwischen erneuerbaren Energien, landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz ist. Die nächsten parlamentarischen Schritte und Diskussionsrunden werden darüber entscheiden, wie das Gesetz final ausgestaltet und umgesetzt wird.

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