Strausberg erklärt Sperrmüll-Regeln

Strausberg erklärt, was als Sperrmüll gilt: Anmeldung für private Haushalte bis zu dreimal jährlich, Bereitstellung nur ab Abend vor Abholung.

Von Redaktionsteam Strausberg2 Min. Lesezeit

Die Stadt Strausberg weist auf die richtige Bereitstellung von Sperrmüll hin und erinnert daran, dass nicht jeder sperrige Abfall automatisch dazu zählt. Nach Angaben des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland sind Sperrmüll nur Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restabfallbehälter passen. Säcke mit gemischten Siedlungsabfällen sowie Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten gehören nicht dazu.

Anmeldung und Abholung

Private Haushalte können die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Schrott bis zu dreimal im Jahr anmelden, jeweils bis zu drei Kubikmeter. Die Anmeldung ist über die Abfall-App MOL, über die Internetseite des EMO oder telefonisch möglich. Nach der Anmeldung erfolgt die Abholung innerhalb von drei Wochen an einem zuvor mitgeteilten Termin.

Für die reguläre Sperrmüllabholung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Sie ist bereits über die Grundgebühr der Abfallentsorgung finanziert.

Wann der Sperrmüll an die Straße darf

Der angemeldete Sperrmüll darf erst am Abend vor der Abholung und spätestens bis 6 Uhr am Abholtag gut sichtbar am Fahrbahnrand bereitstehen. Elektroaltgeräte und Schrott müssen getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgelegt werden, weil sie mit einem eigenen Fahrzeug abgeholt werden.

Die Stadt und der Entsorgungsbetrieb weisen darauf hin, dass Abfälle nicht länger im öffentlichen Raum stehen sollen. Wer zu früh bereitstellt oder zusätzliche, nicht zulässige Abfälle dazustellt, riskiert, dass die gesamte Sammlung stehen bleibt und aus einem ordnungsgemäßen Haufen eine größere Abfallansammlung wird.

Wenn Sperrmüll zur Ablagerung wird

Bleiben Abfälle im öffentlichen Raum zurück, kann die Ordnungsbehörde eingeschaltet werden. Zunächst wird dann geklärt, wer für die Ablagerung verantwortlich ist. Kann ein Verantwortlicher festgestellt werden, soll er die ordnungsgemäße Entsorgung selbst veranlassen. Andernfalls können weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen wie ein Bußgeld oder eine Ersatzvornahme folgen.

Bei einer Ersatzvornahme beauftragt die Stadt einen Dienstleister mit der Beseitigung; die Kosten werden anschließend dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt. Die Stadt bittet deshalb auch um Hinweise aus der Bevölkerung auf mögliche Verursacher illegaler Müllablagerungen.

Größere Mengen und weitere Entsorgungswege

Für Haushaltsauflösungen oder umfangreiche Grundstücksentrümpelungen ist die grundgebührenfinanzierte Sperrmüllabholung nicht gedacht. Dafür bietet der EMO einen gebührenpflichtigen Containerdienst für Siedlungsabfälle mit drei, fünf, sieben und zehn Kubikmetern Fassungsvermögen an. Ein Fünf-Kubikmeter-Container kostet derzeit 362,93 Euro; darin enthalten sind Aufstellung, sieben Tage Standzeit, Abholung und Entsorgung.

Alternativ können größere Mengen gegen Gebühr selbstständig bei der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf angeliefert werden. Gut erhaltene Gegenstände können außerdem über den Online-Verschenkemarkt des EMO weiterverwendet werden. Wer unsicher ist, wie ein Gegenstand oder Abfall richtig entsorgt wird, kann das Abfall-ABC in der Abfall-App MOL oder auf der Internetseite des EMO nutzen. Auch telefonisch stehen dort Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache