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Malteser Mobilitätsdienst startet in Cottbus/Chóśebuz
Neues Unterstützungsangebot für Pflege und Mobilität
In Cottbus und Chóśebuz startet am 1. Juli 2026 ein neues Angebot.
Das Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, Seniorinnen und Senioren.
Das Angebot richtet sich auch an pflegende An- und Zugehörige.
Der Mobilitätsdienst kommt vom Malteser Hilfsdienst gGmbH.
Der Dienst soll Mobilität im Alltag sichern.
Der Dienst soll Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.
Begleitung von der Wohnungstür bis zum Ziel
Die Stadt beschreibt den Dienst als mehr als reine Beförderung.
Im Mittelpunkt steht die persönliche Begleitung.
Die Begleitung startet an der Wohnungstür.
Die Begleitung endet am Zielort.
Das geschulte Personal holt die Nutzerinnen und Nutzer in der Wohnung ab.
Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten eine Begleitung nach Wunsch.
Die Begleitung gilt während des gesamten Ausflugs oder Termins.
Das Personal bringt die Nutzerinnen und Nutzer danach sicher nach Hause.
Der Dienst soll bei vielen Hürden unterstützen.
Die Hürden liegen vor oder nach der Fahrt.
Genannt werden zum Beispiel Treppen.
Genannt wird auch die Orientierung vor Ort.
Genannt wird auch der Wunsch nach einer vertrauten Ansprechperson.
Start als Reaktion auf eine Befragung
Die Stadt nennt den Start eine direkte Reaktion auf Ergebnisse einer Befragung.
Diese Befragung betraf pflegende Angehörige in Cottbus und Chóśebuz.
Die Rückmeldungen zeigten laut Stadt einen Bedarf bei Mobilität.
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vergab die Stadt die Leistung.
Die Malteser Hilfsdienst gGmbH erhielt laut Mitteilung den Zuschlag.
Für wen der Mobilitätsdienst gedacht ist
Der Mobilitätsdienst richtet sich an Cottbuser Bürgerinnen und Bürger.
Diese Menschen gehören zu mindestens einer genannten Gruppe.
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad nach dem SGB XI.
- Sie sind von Pflegebedürftigkeit bedroht.
- Sie sind Menschen über 75 Jahre.
- Sie haben Demenz oder multimorbide Erkrankungen.
- Sie sind pflegende An- und Zugehörige.
- Sie suchen im Alltag Entlastung.
Das Ziel des Mobilitätsdienstes liegt in der Unterstützung der Selbstständigkeit.
Die Selbstständigkeit soll möglichst lange erhalten bleiben.
Die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll gesichert werden.
Beispiele für mögliche Fahrten
Nutzerinnen und Nutzer können den Dienst für Arztbesuche nutzen.
Sie können den Dienst für Behördengänge nutzen.
Sie können den Dienst für Einkaufsfahrten nutzen.
Sie können den Dienst auch für kulturelle und soziale Veranstaltungen nutzen.
Förderung durch das Landesprogramm
Der Mobilitätsdienst wird durch das Brandenburger Förderprogramm „Pflege vor Ort“ ermöglicht.
Das Programm unterstützt Kommunen beim Auf- und Ausbau pflegepräventiver Strukturen.
Pflegeprävention bedeutet, Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Das Programm zielt auch darauf, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Es soll Pflegebedürftigkeit auch hinauszögern.
Außerdem soll das gewohnte häusliche Umfeld länger möglich sein.
Eigenbeitrag pro Fahrt
Für die Nutzung des Mobilitätsdienstes gilt ein Eigenbeitrag.
Der Eigenbeitrag beträgt 5,00 Euro pro Fahrt.
Die Stadt nennt als Grund die nachhaltige Etablierung im Stadtgebiet.
Die Stadt nennt dafür auch die Tragfähigkeit des Angebots.