Cottbus sucht ehrenamtliche Richter für das Finanzgericht
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz bereitet die Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg vor. Die Amtsperiode dauert vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2032. Das Gericht hat seinen Sitz in Cottbus/Chóśebuz.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden gesunder Menschenverstand, Vorurteilsfreiheit und Lebenserfahrung. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Wohnung in Berlin oder Brandenburg haben. Zu Beginn der Amtsperiode müssen sie mindestens 25 Jahre alt sein; das 70. Lebensjahr sollten sie dann noch nicht vollendet haben.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden erfahrungsgemäß zu etwa zwei Sitzungen pro Kalenderjahr herangezogen. Eine Sitzung dauert in der Regel einen Tag und findet meist in Cottbus/Chóśebuz statt.
Interessierte müssen den Fragebogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 30. November 2026 beim Rechtsamt der Stadt Cottbus/Chóśebuz einreichen: Neumarkt 5, 03046 Cottbus. Der Fragebogen und weitere Hinweise sind auf der Internetseite der Stadt erhältlich. Sie liegen außerdem an den Empfängen der Rathäuser am Neumarkt und in der Karl-Marx-Straße aus.
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