Cottbus/Chóśebuz erlässt Entnahmeverbot für Wasser aus Oberflächengewässern
Die Allgemeinverfügung gilt im gesamten Stadtgebiet ganztägig für die Entnahme mittels Pumpvorrichtung und tritt am 22.08.2026 in Kraft
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im Einklang mit den Landesbehörden sowie den umliegenden Landkreisen ein Entnahmeverbot für Wasser aus Oberflächengewässern wie Flüssen und Seen auf den Weg gebracht.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Freitag, 21.08.2026, auf www.cottbus.de veröffentlicht. Damit tritt die Untersagung am Sonnabend, 22.08.2026, in Kraft.
Untersagt ist im gesamten Stadtgebiet die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung. Das Verbot gilt ganztägig, also auch in den Abend- und frühen Morgenstunden.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf, mindestens aber bis einschließlich 30.09.2026.
Hintergründe und Daten zur Wassersituation in der Region können unter anderem über das Pegelportal des Landes Brandenburg im Internet abgerufen werden.
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