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Cottbus/Chóśebuz erlässt Entnahmeverbot für Wasser aus Oberflächengewässern
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat ein Entnahmeverbot für Wasser eingeführt.
Die Stadt hat das Verbot im Einklang mit den Landesbehörden umgesetzt.
Die Stadt hat dabei auch die umliegenden Landkreise berücksichtigt.
Die Allgemeinverfügung wurde am Freitag, 21.08.2026, veröffentlicht.
Die Stadt stellte die Allgemeinverfügung auf der Seite www.cottbus.de bereit.
Das Entnahmeverbot tritt am Sonnabend, 22.08.2026, in Kraft.
Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet von Cottbus/Chóśebuz.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist untersagt.
Oberflächengewässer sind Flüsse und Seen.
Die Entnahme gilt auch dann als verboten.
Wenn die Stadt eine Pumpvorrichtung nutzt.
Das Verbot betrifft die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung.
Die Stadt ordnet das Verbot ganztägig an.
Das bedeutet, das Verbot gilt auch am Abend.
Das Verbot gilt auch in den frühen Morgenstunden.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
Die Gültigkeit endet mindestens am 30.09.2026.
Bis einschließlich 30.09.2026 bleibt die Regel daher gültig.
Die Stadt nennt als Quelle für Hintergründe das Pegelportal des Landes Brandenburg.
Über das Pegelportal kann man Daten zur Wassersituation abrufen.
Man kann diese Informationen im Internet finden.