Öffentlichkeit kann Bebauungsplan für Gewerbegebiet an der A2 kommentieren

Die Stadt Brandenburg an der Havel legt die Vorentwürfe für ein geplantes Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2 öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können sich vom 26. Oktober bis einschließlich 27. November 2026 über die Planung informieren, dazu äußern und Fragen erörtern.
Das rund 54 Hektar große, derzeit unbebaute Plangebiet liegt etwa 700 Meter südlich der Splittersiedlung Paterdamm und rund zwei Kilometer südwestlich der Ortslage Göttin. Die Autobahn teilt es in einen nördlichen und einen südlichen Bereich. Das Gebiet ist überwiegend von Waldflächen geprägt.
Unterlagen online und vor Ort einsehbar
Die Unterlagen stehen vom 26. Oktober an auf der Internetseite der Stadt sowie im zentralen Landesportal zur Verfügung. Eine Erörterung ist außerdem in den Diensträumen des Amtes für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, Sachgebiet Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, möglich.
Die Öffnungszeiten sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Termin erforderlich: telefonisch unter 03381 586101 oder per E-Mail an bauleitplanungstadt-brandenburg.de.
Stellungnahmen zur Planung
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch über das Planungsportal des Landes Brandenburg oder per E-Mail an bauleitplanungstadt-brandenburg.de eingereicht werden. Sie können bei Bedarf auch postalisch an das Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, Sachgebiet Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, geschickt werden.
Wer eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgibt, erhält keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz enthält das mit den Unterlagen ausgelegte Formblatt zu den Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ziel der Planung ist es, die Voraussetzungen für gewerblich-industrielle Ansiedlungen von Unternehmen mit großem Flächenbedarf und herausgehobener wirtschaftlicher Bedeutung zu schaffen. Die Verfahren werden mit Umweltprüfung durchgeführt.
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