Einfache Sprache

Landrätinnen und Landräte warnen vor eskalierender Finanzlage der Landkreise

Die hessischen Landrätinnen und Landräte warnen vor eskalierender Finanzlage.

Sie sprechen sich in einem Berliner Appell dafür aus.

Darin wollen sie kommunale Handlungsfähigkeit jetzt sichern.

Nach ihrer Darstellung hat sich die Situation stark verschlechtert.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, die Belastbarkeit sei längst überschritten.

Als Beleg nennen sie den ersten Kreisfinanzbericht des Hessischen Landkreistages.

Dieser Bericht zeige nach ihrer Ansicht keine nur vorübergehenden Haushaltsprobleme.

Der Bericht zeige eine dauerhafte Krise mit tiefgreifenden Strukturproblemen.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, laufende Einnahmen hielten nicht Schritt.

Sie vergleichen Einnahmen mit der Entwicklung der Pflichtausgaben.

Die Landrätinnen und Landräte sagen außerdem, Spielräume würden immer kleiner.

Auch die KFA-Trendberechnung für 2027 bringe nach ihrer Ansicht keine Entwarnung.

Sie sagen, Zuweisungen gegenüber 2026 würden zwar steigen.

Trotz der höheren Zuweisungen würden Ausgaben nach ihrer Einschätzung nicht aufgefangen.

Die Landrätinnen und Landräte fordern deshalb weitere Verschlechterungen bis 2028 nicht hinzunehmen.

Sie nennen als Zeitpunkt die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs 2028.

Die Landrätinnen und Landräte richten fünf Erwartungen an Bund und Land.

Bundesreformen sollen Kommunen entlasten

Die Landrätinnen und Landräte sagen, die Finanzkrise lasse sich nicht lösen.

Sie verknüpfen dabei Entlastungen mit neuen bundespolitischen Belastungen für Länder und Kommunen.

Sie sagen, Entlastungen und neue Belastungen dürften nicht gleichzeitig passieren.

Land und Kommunen hätten im Zukunftspakt vereinbart, Belastungen früh zu erkennen.

Sie sollen Belastungen gemeinsam bewerten.

Das Land soll kommunale Interessen gegenüber dem Bund vertreten.

Die Landrätinnen und Landräte fordern, dieser Maßstab gelte nun für Bundesreformen.

Sie nennen als Beispiele Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie nennen außerdem Reformen der Alterssicherung.

Sie nennen weitere Reformen in sozialen Sicherungssystemen.

Diese Reformen dürften nicht zu mittelbaren Belastungen für Länder und Kommunen führen.

Das Land Hessen solle diese Position im Bundesrat vertreten.

Das Land Hessen solle diese Position gegenüber der Bundesregierung vertreten.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, eine belastende Reform sei keine tragfähige Reform.

Haushaltskonsolidierung soll Aufgaben prüfen

Die Landrätinnen und Landräte betonen, die strukturelle Finanzkrise lasse sich nicht allein bewältigen.

Sie sagen, Land und Kommunen müssten zugleich Aufgaben, Standards und Strukturen prüfen.

Sie sagen, Haushaltskonsolidierung dürfe sich nicht nur auf Kürzungen stützen.

Sie nennen pauschale Kürzungen als Beispiel.

Sie nennen Haushaltssperren als weiteres Beispiel.

Sie nennen auch das Streichen freiwilliger Leistungen als Problem.

Sie fordern eine gemeinsame Aufgabenkritik über alle staatlichen Ebenen.

Sie sagen, der Zukunftspakt zeige bereits erste Schritte in diese Richtung.

Der Zukunftspakt sehe den Abbau von Standards und Bürokratie vor.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, dadurch sollten neue kommunale Handlungsspielräume entstehen.

Sie fordern, diesen Ansatz zu einem umfassenderen Konsolidierungsprozess weiterzuentwickeln.

Auch die Landesebene müsse Aufgaben und Standards konsequent prüfen.

Das gelte auch für Förderstrukturen und Ausgaben.

Als Ziel nennen die Landrätinnen und Landräte einen Staat für das Notwendige.

Sie sagen, so gewinne der Staat finanzielle Spielräume für Kernaufgaben.

Soforthilfe für 2027

Für 2027 erwarten die Landkreise eine spürbare finanzielle Entlastung.

Sie sagen, absehbare Zuwächse im Kommunalen Finanzausgleich reichten nicht aus.

Die Zuwächse sollen nach ihrer Ansicht nicht Pflichtausgaben finanzieren.

Sie sagen, das Land habe mit der Soforthilfe 2025 reagiert.

Diese Soforthilfe habe auf außergewöhnliche kommunale Finanzlage reagiert.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, die negative Entwicklung sei damit nicht beendet.

Deshalb sei für das Übergangsjahr 2027 erneut eine Stabilisierungsmaßnahme nötig.

Diese Maßnahme müsse bei den strukturellen Defiziten ansetzen.

Sie müsse den Landkreisen zusätzliche allgemeine Deckungsmittel geben.

Kommunaler Finanzausgleich ab 2028 soll strukturell wirken

Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2028 müsse mehr leisten.

Sie dürfe nicht nur eine methodische Weiterentwicklung sein.

Die Landrätinnen und Landräte fordern den Ausgleich struktureller Finanzierungslücken.

Diese Lücke bestehe zwischen kommunalen Einnahmen und kommunalen Pflichtausgaben.

Sie fordern dafür ein klares politisches Bekenntnis des Landes.

Dieses Bekenntnis müsse zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung führen.

Sie nennen als Ausgangspunkt die tatsächlichen Aufgaben der kommunalen Ebene.

Sie nennen außerdem die tatsächlichen Ausgaben der kommunalen Ebene.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, eine reine Neuverteilung löse das Problem nicht.

Das gelte, wenn die Finanzausgleichsmasse nicht ausreiche.

Zukunftspakt weiter umsetzen

Mit dem Zukunftspakt hätten Land und Kommunen die richtigen Ziele formuliert.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, der Zukunftspakt erkenne ein strukturelles Ungleichgewicht.

Das Ungleichgewicht betreffe kommunale Aufgaben und verfügbare Einnahmen.

Sie fordern außerdem eine stärkere Beteiligung des Bundes an kommunalen Sozialausgaben.

Sie sagen, entscheidend sei nun die weitere Umsetzung.

Sie sagen, besonders bei sozialen Transferleistungen brauche es Ergebnisse in den Haushalten.

Diese Ergebnisse müssten sich in Geldbeträgen niederschlagen.

Sie nennen als Beispiele Reformen bei Eingliederungshilfe.

Sie nennen außerdem Reformen im Sozialgesetzbuch II.

Sie nennen zudem Reformen in der Sozialhilfe.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, diese Reformen müssten konsequent weiterverfolgt werden.

Sie sagen, diese Reformen müssten gegenüber dem Bund durchgesetzt werden.

Der Zukunftspakt benenne dazu unter anderem Ansatzpunkte.

Zu diesen Punkten gehöre der Mehrkostenvorbehalt.

Zu diesen Punkten gehöre auch das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren.

Zu diesen Punkten gehöre außerdem die Pauschalierung.

Die Landrätinnen und Landräte sagen, zudem brauche es Verfahrensvereinfachungen.

Ang