Landrätinnen und Landräte warnen vor eskalierender Finanzlage der Landkreise
Sie sehen die Belastbarkeit als überschritten und fordern von Bund und Land finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen sowie eine strukturelle Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs 2028.
Die hessischen Landrätinnen und Landräte warnen vor einer weiter eskalierenden Finanzlage der Landkreise. In einem Berliner Appell fordern sie, die kommunale Handlungsfähigkeit jetzt zu sichern. Nach ihrer Darstellung hat sich die Situation in den vergangenen Jahren grundlegend und dramatisch verschlechtert und die Grenze der Belastbarkeit längst überschritten.
Als Beleg verweisen sie auf den ersten Kreisfinanzbericht des Hessischen Landkreistages. Dieser dokumentiere keine nur vorübergehenden Haushaltsprobleme, sondern eine dauerhafte, tiefgreifende und strukturelle Krise. Die laufenden Einnahmen hielten mit der Entwicklung der Pflichtausgaben nicht mehr Schritt, während die finanziellen Spielräume der Landkreise immer kleiner würden. Auch die KFA-Trendberechnung für 2027 bringe keine Entwarnung. Die gegenüber 2026 steigenden Zuweisungen reichten nach Ansicht der Landrätinnen und Landräte nicht aus, um die Ausgabendynamik aufzufangen.
Eine weitere Verschlechterung der Kreishaushalte dürfe deshalb nicht bis zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2028 hingenommen werden. Die Landrätinnen und Landräte richten an Bund und Land fünf Erwartungen.
Bundesreformen müssen Kommunen entlasten
Die kommunale Finanzkrise lasse sich nach ihrer Auffassung nicht lösen, wenn auf der einen Seite Entlastungen verhandelt würden, auf der anderen Seite aber bundespolitische Entscheidungen neue Belastungen für Länder und Kommunen auslösten. Land und Kommunen hätten im Zukunftspakt vereinbart, Belastungen aus Bundesgesetzen frühzeitig zu erkennen, gemeinsam zu bewerten und das Land zu verpflichten, kommunale Interessen gegenüber dem Bund zu vertreten.
Dieser Maßstab müsse nun für die aktuellen Reformvorhaben des Bundes gelten. Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Alterssicherung und weiterer sozialer Sicherungssysteme dürften nicht dazu führen, dass finanzielle Belastungen mittelbar auf Länder und Kommunen verschoben würden. Das Land Hessen solle diese Position im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung konsequent vertreten. Eine Reform, die den kommunalen Haushalt zusätzlich belaste, sei aus kommunaler Sicht keine tragfähige Reform.
Haushaltskonsolidierung neu denken
Die Landrätinnen und Landräte betonen, die strukturelle Finanzkrise lasse sich nicht allein durch höhere Einnahmen bewältigen. Land und Kommunen müssten zugleich Aufgaben, Standards und staatliche Strukturen grundsätzlich überprüfen. Haushaltskonsolidierung dürfe sich nicht in pauschalen Kürzungen, Haushaltssperren oder dem Streichen freiwilliger Leistungen erschöpfen.
Gefordert werde eine gemeinsame Aufgabenkritik über alle staatlichen Ebenen hinweg. Der Zukunftspakt weise mit dem Abbau von Standards und Bürokratie bereits in diese Richtung und wolle neue kommunale Handlungsspielräume schaffen. Diesen Ansatz gelte es zu einem umfassenderen Konsolidierungsprozess weiterzuentwickeln. Auch die Landesebene müsse ihre Aufgaben, Standards, Förderstrukturen und Ausgaben konsequent überprüfen. Ziel sei ein Staat, der sich auf das Notwendige konzentriere und dadurch finanzielle Spielräume für seine Kernaufgaben gewinne.
Soforthilfe für 2027
Für 2027 erwarten die Landkreise eine spürbare finanzielle Entlastung. Die absehbaren Zuwächse im Kommunalen Finanzausgleich reichten nach ihrer Darstellung nicht aus, um die weiter steigenden Pflichtausgaben zu finanzieren. Das Land habe mit der Soforthilfe 2025 bereits auf die außergewöhnliche kommunale Finanzlage reagiert. Da die negative Entwicklung jedoch nicht beendet sei, sei für das Übergangsjahr 2027 erneut eine finanzielle Stabilisierungsmaßnahme erforderlich. Diese müsse dort ansetzen, wo die strukturellen Defizite entstünden, und den Landkreisen zusätzliche allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung stellen.
KFA 2028 soll strukturell wirken
Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs 2028 müsse mehr sein als eine methodische Weiterentwicklung des bestehenden Systems. Sie müsse die strukturelle Finanzierungslücke zwischen kommunalen Einnahmen und kommunalen Pflichtausgaben schließen. Dafür brauche es ein klares politisches Bekenntnis des Landes zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung. Ausgangspunkt der Reform müssten die tatsächlichen Aufgaben und Ausgaben der kommunalen Ebene sein. Eine bloße Neuverteilung innerhalb einer nicht ausreichenden Finanzausgleichsmasse löse das Problem nicht.
Zukunftspakt umsetzen
Mit dem Zukunftspakt hätten Land und Kommunen die richtigen Ziele formuliert, heißt es weiter. Er erkenne das strukturelle Ungleichgewicht zwischen kommunalen Aufgaben und verfügbaren Einnahmen an und fordere eine stärkere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Sozialausgaben. Entscheidend sei nun die weitere Umsetzung.
Gerade bei den sozialen Transferleistungen bräuchten die Landkreise Ergebnisse, die sich in ihren Haushalten monetär niederschlagen. Die vereinbarten Reformen bei Eingliederungshilfe, SGB II und Sozialhilfe müssten konsequent weiterverfolgt und gegenüber dem Bund durchgesetzt werden. Der Zukunftspakt benenne dafür unter anderem Ansatzpunkte beim Mehrkostenvorbehalt, bei den Gesamt- und Teilhabeplanverfahren sowie bei Pauschalierungen. Unabdingbar seien zudem Verfahrensvereinfachungen. Angesichts der Größenordnung der Sozialausgaben reichten administrative Entlastungen allein jedoch nicht mehr aus. Der Erfolg des Zukunftspaktes müsse sich auch in Euro und Cent in den kommunalen Haushalten zeigen.
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