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Maßnahmenplan der Bundesregierung gegen islamistischen Terror
Beschluss für mehr Schutz vor islamistischem Terrorismus
Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenplan beschlossen.
Der Plan soll besseren Schutz geben.
Die Bundesregierung stellte den Plan gemeinsam vor.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellte den Plan mit vor.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellte den Plan mit vor.
Das sagte die Bundesregierung zur Vorstellung des Plans.
Ziele des Maßnahmenplans
Der Plan sieht mehr Überwachung für islamistische Gefährder vor.
Der Plan sieht strengere Strafen für terroristische Taten vor.
Der Plan sieht ein gezielteres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung vor.
Der Plan soll Radikalisierung verhindern.
Bezug zum Anschlag in Berlin
Nach Angaben der Bundesregierung ist der Plan eine Antwort.
Die Bundesregierung nennt den islamistischen Terroranschlag in Berlin am 25. Juli 2026.
Die Bundesregierung verknüpft den Plan mit diesem Anschlag.
Zentrale Gesetzes- und Maßnahmenpunkte
Der Plan enthält mehrere zentrale Änderungen.
Zu den Änderungen gehört die Ausweitung von Strafbeständen.
Es geht um das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Das betrifft den Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches.
Der Plan sieht einen neuen Straftatbestand vor.
Der neue Tatbestand betrifft das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke.
Der Plan sieht strengere Regeln für besonders gefährliche Körperverletzungen vor.
Das betrifft vor allem Taten mit Messern.
Eine Mindeststrafe von einem Jahr soll gelten.
Die Mindeststrafe soll gelten, wenn ein Messer genutzt wird.
Das Messer muss bei der Tat eingesetzt werden.
Das Opfer soll dabei in besonderem Maß gefährdet werden.
Solche Taten sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden.
Die Mindeststrafe soll auch gelten, wenn ein lebensbedrohliches Werkzeug genutzt wird.
Das lebensbedrohliche Werkzeug muss bei der Tat eingesetzt werden.
Das Opfer soll dabei in besonderem Maß gefährdet werden.
Solche Taten sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden.
Der Plan ändert auch das Jugendstrafrecht.
Bei Straftätern im Alter von 18 bis 20 Jahren sollen Gerichte begründen.
Die Gerichte müssen die Anwendung von Jugendstrafrecht ausdrücklich begründen.
Heranwachsende mit notwendiger Reife sollen nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.
Jugendgerichte sollen Vorbewährung nur begrenzen dürfen.
Vorbewährung soll nur möglich sein, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht entgegensteht.
Auch im Erwachsenenstrafrecht soll sich etwas ändern.
Bei einer Strafaussetzung zur Bewährung soll das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
Der Plan sieht einen besseren Informationsfluss vor.
Der Informationsfluss soll zwischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erfolgen.
Der Informationsfluss soll auch zwischen Gerichten erfolgen.
Der Informationsfluss soll auch zwischen Justizvollzugsanstalten erfolgen.
Der Plan sieht Regeln für Erkenntnisse vor.
Strafverfolgungsbehörden sollen gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse heranziehen.
Das soll bei terroristischen und extremistischen Straftaten gelten.
Strafverfolgungsbehörden sollen solche Erkenntnisse erhalten.
Polizeiliche und präventive Maßnahmen
Der Plan stärkt die Polizeibehörden bei der Abwehr terroristischer Gefahren.
Der Plan sieht bundeseinheitliche Standards im Bereich des Präventivgewahrsams vor.
Der Plan stärkt die Extremismusprävention.
Der Plan ergänzt bestehende Präventivprogramme.
Stimmen aus der Bundesregierung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte Folgen des Anschlags.
Er bezog sich auf den islamistischen Anschlag im Umfeld des CSD in Berlin.
Er sagte, die Gefährderüberwachung werde verstärkt.
Er sagte, die Bewegungsfreiheit werde eingeschränkt.
Er sagte, Messerattacken würden härter bestraft.
Er sagte, die Finanzierung der islamistischen Szene werde angegriffen.
Er sagte, der demokratische Rechtsstaat werde gehärtet.
Das solle über Maßnahmen des Vereinsrechts erfolgen.
Das solle über erweiterte Befugnisse der Ermittlungsbehörden erfolgen.
Das solle auch über eine konsequentere Nutzung der Fußfessel erfolgen.
Er sagte, der Rechtsstaat bekämpfe Islamismus und andere Extremismen konsequent.
Die Bekämpfung solle mit den Mitteln des Rechtsstaats erfolgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, der Anschlag zeige eine ernste Gefahr.
Sie bezog sich auf den Anschlag auf den Berliner CSD.
Sie sagte, islamistischer Terrorismus sei eine sehr ernste Gefahr.
Sie bezog sich auf das Zusammenleben.
Sie sagte, der Rechtsstaat werde im Kampf gestärkt.
Der Kampf richte sich gegen Extremisten und Terroristen.
Sie sagte, präzise Maßnahmen seien geplant.
Die Maßnahmen sollen effektive Strafverfolgung unterstützen.
Die Maßnahmen sollen bessere Prävention ermöglichen.
Sie sagte, das Terrorismusstrafrecht werde nachgeschärft.
Die Nachschärfung soll die Verbreitung von IS-Propaganda verfolgen.
IS steht für Islamischer Staat.
Die Nachschärfung soll auch das Spendensammeln verfolgen.
Die Spenden sollen für Terrororganisationen wie die Hamas gesammelt werden.
Die Hamas ist eine Terrororganisation.
Sie sagte, der Informationsaustausch soll verbessert werden.
Der Austausch soll zwischen Sicherheitsbehörden und Strafjustiz erfolgen.
Sie sagte, das Jugendstrafrecht werde angepasst.
Die Anpassung soll mehr Spezialisierung ermöglichen.
Die Spezialisierung soll im Umgang mit jugendlichen Gefährdern erfolgen.
Quelle zum vollständigen Maßnahmenplan
Das Bundesinnenministerium stellte den vollständigen gemeinsamen Maßnahmenplan bereit.
Die Website lautet www.bmi.bund.de