Maßnahmenplan der Bundesregierung gegen islamistischen Terror
Überwachung von Gefährdern, härteres Vorgehen bei Taten und Schritte gegen Radikalisierung
Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenplan zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen. Vorgestellt wurde er gemeinsam von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Der Plan enthält Maßnahmen für eine bessere Überwachung islamistischer Gefährder, eine konsequentere Bestrafung terroristischer Taten, ein gezielteres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung sowie zur Verhinderung von Radikalisierung.
Nach Angaben der Bundesregierung ist der Plan auch eine Antwort auf den islamistischen Terroranschlag in Berlin am 25. Juli 2026.
Die zentralen Maßnahmen
- Ausweitung des Straftatbestands des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 Strafgesetzbuch)
- Neuer Straftatbestand für das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke
- Verschärfung des Strafrechts bei besonders gefährlichen Körperverletzungen, insbesondere mit Messern
- Mindeststrafe von einem Jahr, wenn ein Messer oder ein anderes lebensbedrohliches Werkzeug bei der Tat verwendet und das Opfer dadurch in besonderem Maß gefährdet wird; solche Taten sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden
- Änderungen im Jugendstrafrecht:
- Bei 18- bis 20-jährigen Straftätern müssen Gerichte ausdrücklich begründen, wenn sie Jugendstrafrecht anwenden.
- Heranwachsende, die die notwendige Reife besitzen, müssen nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.
- Jugendgerichte dürfen Vorbewährung nur aussprechen, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht entgegensteht.
- Auch im Erwachsenenstrafrecht soll bei einer Strafaussetzung zur Bewährung das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden
- Verbesserter Informationsfluss zwischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugsanstalten
- Strafverfolgungsbehörden sollen bei terroristischen und extremistischen Straftaten gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse heranziehen und erhalten
- Stärkung der Polizeibehörden bei der Abwehr terroristischer Gefahren
- Einsatz für bundeseinheitliche Standards im Bereich des Präventivgewahrsams
- Stärkung der Extremismusprävention und Ergänzung bestehender Präventivprogramme
Stimmen aus der Bundesregierung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, der islamistische Anschlag im Umfeld des CSD in Berlin habe Folgen: Die Gefährderüberwachung werde verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Messerattacken härter bestraft und die Finanzierung der islamistischen Szene angegriffen. Mit umfassenden Maßnahmen des Vereinsrechts, erweiterten Befugnissen der Ermittlungsbehörden und einer konsequenteren Nutzung der Fußfessel werde der demokratische Rechtsstaat gehärtet. Islamismus und alle anderen Formen des Extremismus würden konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, der Anschlag auf den Berliner CSD habe erneut gezeigt, dass islamistischer Terrorismus eine sehr ernste Gefahr für das Zusammenleben sei. Der Rechtsstaat werde im Kampf gegen Extremisten und Terroristen gestärkt. Geplant seien präzise Maßnahmen für effektive Strafverfolgung und bessere Prävention. Das Terrorismusstrafrecht werde nachgeschärft, damit die Verbreitung von IS-Propaganda und das Spendensammeln für Terrororganisationen wie die Hamas konsequent verfolgt werden könnten. Außerdem solle der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Strafjustiz verbessert werden. Das Jugendstrafrecht werde angepasst, insbesondere für mehr Spezialisierung im Umgang mit jugendlichen Gefährdern.
Den vollständigen gemeinsamen Maßnahmenplan stellt das Bundesinnenministerium hier bereit: www.bmi.bund.de
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