Jahressteuergesetz 2026: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Anpassungen im Steuerrecht sollen Bürokratieabbau, Digitalisierung sowie die Verhinderung unrechtmäßiger Gestaltungen unterstützen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums enthält das Gesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung unrechtmäßiger Steuergestaltungen. Außerdem sollen Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert werden. Weitere Änderungen reagieren laut Mitteilung auf Vorgaben des EU-Rechts sowie auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
Änderungen bei Kapitalertragsteuer und Lizenzzahlungen
Ein Schwerpunkt des Entwurfs betrifft das Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren. Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Gesellschaften von mindestens 10 Prozent sollen künftig keine Freistellungsbescheinigungen mehr im Voraus erhalten. Stattdessen sollen sie nach der jeweiligen Transaktion einen Erstattungsantrag stellen. Nach Darstellung des Ministeriums soll die Einzelfallprüfung im Nachhinein missbräuchliche Gestaltungen besser aufdecken.
Daneben ist eine Erleichterung bei ins Ausland gezahlten Lizenzzahlungen vorgesehen. Die bisherige Freigrenze von 10.000 Euro, bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann, soll auf 100.000 Euro steigen. Das Ministerium bewertet dies als Verwaltungsvereinfachung. Die Pflicht zur Steueranmeldung soll bestehen bleiben.
Informationsaustausch mit Drittstaaten
Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Meldepflichten von Onlineplattformen. Bisher werden bereits Informationen über Einkünfte gemeldet, die Anbieter seit dem Jahr 2023 auf solchen Plattformen erzielt haben, und innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Künftig soll die Meldepflicht auch auf in Drittstaaten ansässige Anbieter ausgeweitet werden. Damit soll ein Informationsaustausch auch mit Drittstaaten möglich werden, sofern dafür eine wirksame völkerrechtliche Vereinbarung besteht.
Anpassungen bei Mindeststeuer und Umsatzsteuer-Organschaft
Beim Mindeststeuergesetz will die Bundesregierung eine internationale Einigung aus dem sogenannten „Inclusive Framework on BEPS“ nachvollziehen. Konkret soll der „Side-by-Side Approach“ in deutsches Recht übernommen werden. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen angepasst werden, auf deren Basis Vereinfachungen des „Side-by-Side Package“ umgesetzt werden können.
Auch bei der umsatzsteuerlichen Organschaft sind Änderungen geplant. Künftig sollen die Rechtsfolgen der Organschaft nur noch dann eintreten, wenn der Organträger dies ausdrücklich erklärt. Nach Angaben des Ministeriums soll dadurch sowohl die Begründung der Organschaft als auch die Aufnahme einzelner Organgesellschaften mit Wirkung für die Zukunft kurzfristig ermöglicht werden. Ziel seien mehr Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Verwaltungsvereinfachung.
Elektronische Bekanntgabe wird ab 2027 zum Regelfall
Ab dem 1. Januar 2027 sollen bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben grundsätzlich elektronisch bekanntgegeben werden. Dazu zählen laut Mitteilung etwa Einkommensteuerbescheide und Entscheidungen über Einsprüche. Voraussetzung ist ein aktives ELSTER-Nutzerkonto. Eine ausdrückliche Einwilligung soll dann nicht mehr erforderlich sein.
Sobald ein Bescheid im ELSTER-Nutzerkonto bereitsteht, sollen Steuerpflichtige per E-Mail informiert werden und das Dokument dort abrufen können. Wer kein aktives ELSTER-Nutzerkonto hat, soll den Bescheid weiterhin per Post erhalten. Steuerpflichtige mit aktivem ELSTER-Nutzerkonto, die keine elektronische Zustellung wünschen, müssen die postalische Bekanntgabe über ihr bestehendes ELSTER-Nutzerkonto elektronisch beantragen.
Höherer Zinssatz ab 2027 vorgesehen
Der Entwurf sieht außerdem eine Anhebung des Zinssatzes in der Abgabenordnung vor. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen liegt derzeit bei 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent pro vollem Jahr. Ab dem Jahr 2027 soll er auf 0,3 Prozent je vollen Monat steigen, entsprechend 3,6 Prozent pro vollem Jahr. Das Ministerium verweist dabei auf die regelmäßige gesetzliche Evaluation und auf gestiegene Basis- und Kreditzinsen.
Mehr Spielraum bei der Forschungszulage
Im Forschungszulagengesetz soll der beihilferechtlich mögliche Rahmen künftig ausgeschöpft werden. Forschungszulagen sollen danach pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben periodenübergreifend insgesamt bis zu einem Betrag von 25 Millionen Euro gewährt werden können.
Zusätzlich ist eine eigene Ablaufhemmung für die Forschungszulage geplant. Damit soll sichergestellt werden, dass die Festsetzung auch dann noch möglich ist, wenn das Bescheinigungsverfahren über die reguläre Festsetzungsfrist hinaus andauert. Das Ministerium verspricht sich davon mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Wirksamkeit der Forschungszulage.
Wesentliche Punkte des Entwurfs im Überblick
- strengere Regeln im Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren für beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre ab einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent,
- Anhebung der Freigrenze bei ausländischen Lizenzzahlungen von 10.000 auf 100.000 Euro bei fortbestehender Steueranmeldung,
- Erweiterung des Informationsaustauschs von Plattformdaten auf Anbieter in Drittstaaten,
- Umsetzung internationaler Vereinbarungen im Mindeststeuergesetz,
- grundsätzliche elektronische Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide ab 1. Januar 2027 für Nutzer mit aktivem ELSTER-Konto,
- Anhebung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2027,
- Ausweitung und rechtliche Absicherung der Forschungszulage,
- neue Regelung der umsatzsteuerlichen Organschaft mit ausdrücklicher Erklärung durch den Organträger.
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