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Strausberg startet Ende Oktober mit der Laubabholung

Die Stadt Strausberg startet mit der Laubentsorgung.
Die ersten Touren beginnen am 21. Oktober.
Die ersten Touren beginnen am 22. Oktober.
Welche Straßen zuerst dran sind, hängt vom Wohnort ab.
Die Stadt kündigt eine Übersicht der Abholtermine an.
Die Stadt veröffentlicht die Übersicht auf ihrer Internetseite.
Die Stadt veröffentlicht die Übersicht auch in Bekanntmachungskästen.
Die Bekanntmachungskästen stehen in Strausberg.
Die Stadt kündigt die Übersicht in der „Neuen Strausberger Zeitung“ an.
Die Ankündigung steht in der Ausgabe vom 5. Oktober.
Nur Straßenlaub in bereitgestellte Säcke
Das Hauptziel sind Laubmengen von Straßenbäumen.
Die Bäume tragen in der Regel Plaketten.
Für die Abgabe können handelsübliche Müllsäcke genutzt werden.
Laub von Bäumen auf privaten Grundstücken gehört nicht dazu.
Für Laub von privaten Grundstücken ist die Stadt nicht zuständig.
Hinweise vom Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland
Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland betrifft vor allem privates Laub.
Der Entsorgungsbetrieb nennt für 2026 eine Änderung.
Die Grünabfallentsorgung erfolgt ab 2026 nur noch auf Abruf.
Die Abholung muss vorher angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch beim Entsorgungsbetrieb.
Die Anmeldung erfolgt online beim Entsorgungsbetrieb.
Die Anmeldung erfolgt über die Abfall-App MOL.
Seit diesem Jahr bietet der Entsorgungsbetrieb auch einen Containerdienst an.
Der Containerdienst ist für größere Mengen Grünschnitt gedacht.
Der Verkauf der Kraftpapiersäcke wurde eingestellt.
Banderolen, Fristen und Gebühren
Banderolen für Ast- und Strauchwerkbündel kosten 9,32 Euro pro Stück.
Die Banderolen gibt es im Bürgerbüro der Stadtverwaltung.
Die Banderolen gibt es beim Entsorgungsbetrieb MOL in der Klosterstraße 18.
Die Banderolen gibt es bei Arbeitsschutz Complett Pabst in der Kastanienallee 52.
Laubsäcke dürfen frühestens am Abend vor der Abholung bereitstehen.
Gebündeltes Ast- und Strauchwerk darf frühestens am Abend vor der Abholung bereitstehen.
Am Abfuhrtag müssen die Säcke bis 6 Uhr morgens bereitliegen.
Die Bereitstellung muss gut sichtbar erfolgen.
Die Bereitstellung muss sicher am Fahrbahnrand erfolgen.
Zu frühe Bereitstellung kann den Fußgänger- und Straßenverkehr behindern.
Im Einzelfall kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgen.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro auslösen.
Die Stadt nennt als Grundlage die Sondernutzungssatzung der Stadt Strausberg.
Reinigungspflichten im Straßenreinigungsverzeichnis
Im Straßenreinigungsverzeichnis steht, wer reinigen muss.
Das Verzeichnis nennt, ob die Reinigungspflicht bei der Stadt liegt.
Das Verzeichnis nennt auch, ob die Reinigungspflicht beim Anlieger liegt.
Das Verzeichnis nennt außerdem den Umfang der Reinigung.
Das Straßenreinigungsverzeichnis ist Teil der Straßenreinigungssatzung.
Für jede Straße nennt das Verzeichnis eine Reinigungs- und Winterdienstkategorie.
Beide Satzungen stehen online auf der Seite der Stadt Strausberg.
Die Adresse lautet www.stadt-strausberg.de/satzungen-und-verordnungen-2-2/.