Guben führt Dauerbescheide ab 2026 ein

Steuer- und Gebührenbescheide bleiben gültig, bis sich wesentliche Änderungen ergeben – mehr Planungssicherheit für Bürger

Von Redaktion Guben
Guben führt Dauerbescheide ab 2026 ein
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Die Stadt Guben plant ab dem Jahr 2026 eine entscheidende Umstellung im Bereich der Steuer- und Gebührenbescheide: Statt jährlich neu zugestellter Bescheide erhalten Bürger künftig sogenannte Dauerbescheide. Diese Maßnahme soll sowohl für die Stadt als auch für die Einwohner nachhaltige Vorteile bringen.

Einführung des Dauerbescheidsystems ab 2026

Bisher mussten die Einwohner der Stadt Guben jedes Jahr auf die Zustellung ihrer Steuer- und Gebührenbescheide warten. Die Umstellung auf das Dauerbescheid-System bedeutet, dass ein einmal zugestellter Bescheid solange gültig bleibt, bis es Änderungen gibt, wie etwa einen Eigentümerwechsel, den Verkauf oder Kauf von Grundstücken oder Anpassungen der Hebesätze.

  • Aufgedruckte Zahlungstermine (z. B. 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) gelten künftig automatisch für die Folgejahre.
  • Änderungen, die einen neuen Bescheid notwendig machen, werden gesondert kommuniziert.
  • Auf den Bescheiden wird das neue Verfahren nochmals ausführlich erläutert.
  • Gründe für die Umstellung

    Die Stadt Guben ist verpflichtet, möglichst wirtschaftlich mit Steuergeldern umzugehen. Das neue Vorgehen reduziert Porto-, Papier- und Druckkosten erheblich. Zudem stellt es für die Bürger eine Vereinfachung dar, da weniger Postverkehr und geringerer Organisationsaufwand anfallen.

    • Bessere Ressourcennutzung dank Kosteneinsparung
    • Langfristige Planungssicherheit für Bürger
    • Reduzierter Verwaltungsaufwand
    • Empfehlung: SEPA-Lastschriftmandat

      Um Zahlungsausfälle oder vergessene Fristen zu vermeiden, empfiehlt die Stadt Guben nachdrücklich, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Damit werden alle fälligen Beträge automatisch und fristgerecht abgebucht.

      Das entsprechende Formular ist auf der städtischen Webseite verfügbar. Bürger mit bestehenden Daueraufträgen sollten bei Änderungen rechtzeitig Anpassungen bei ihrer Bank vornehmen.

      Bescheiderstellung für Gebühren bleibt differenziert

      Für Straßenreinigung, Winterdienst sowie Gewässer- und Unterhaltungsverbandsgebühren werden weiterhin separate Bescheide ausgestellt, da diese Gebühren häufiger angepasst werden müssen. Diese Bescheide werden getrennt von der Grundsteuer verschickt und sind ab März vorgesehen, sofern die Umstellung planmäßig verläuft.

      Wichtige Termine zum Start der Umstellung

      • Januar 2026: Versand der Steuer-Dauerbescheide
      • März 2026: Versand der separaten Gebührenbescheide (vorbehaltlich eines reibungslosen Ablaufs)
      • Fragen und Kontaktmöglichkeiten

        Bürger, die Rückfragen zur Umstellung oder konkrete Anliegen haben, können sich telefonisch an die Stadtverwaltung wenden. Für persönliche Gespräche stehen spezielle Sprechzeiten zur Verfügung.

        • Sprechzeiten:
          • Dienstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
          • Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
          • Die Stadt Guben setzt mit der Einführung der Dauerbescheide auf einen modernen und bürgerfreundlichen Service, der zugleich die öffentliche Verwaltung effizienter gestaltet. Die kommenden Monate werden zeigen, wie reibungslos die Umstellung gelingt und wie die Bürger das neue System annehmen.

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