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Geflügelpest in Cottbus: Tierpark reagiert

Neue Schutzmaßnahmen nach Ausbruch der Aviären Influenza H5N1 in fünf Geflügelhaltungen

Von Redaktion Cottbus29.10.25, 10:54

Seit dem 29. Oktober 2025 gilt im Stadtgebiet Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung. Auslöser ist ein verstärktes Auftreten der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1, auch als Geflügelpest bekannt, in mehreren Regionen Brandenburgs.

Anstieg von Geflügelpest-Fällen in Brandenburg

In den letzten Tagen wurde ein signifikanter Anstieg von Nachweisen bei Vögeln festgestellt. Bereits fünf Geflügelhaltungen im Land Brandenburg sind betroffen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass sich das Virus rasant und überregional ausbreitet.

Kurz erklärthochpathogene aviäre Influenza (H5N1)

Dabei handelt es sich um eine Form der Vogelgrippe, die vor allem für Geflügel gefährlich ist. Der Subtyp H5N1 verursacht schwere Erkrankungen und hohe Sterblichkeitsraten bei Vögeln.

Allgemeinverfügung und Schutzmaßnahmen

Um einer Einschleppung oder Verbreitung der Geflügelpest vorzubeugen, hat das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt explizit auch für das Stadtgebiet Cottbus. Die entsprechenden Regelungen wurden sowohl im Amtsblatt 34/2025 des Landkreises veröffentlicht als auch auf der Internetseite der Stadt Cottbus bereitgestellt.

Weiterführender Link

title="Allgemeinverfügung zur Tierseuchenbekämpfung (Geflügelpest)"

url="https://www.cottbus.de"

subTitle="Im Amtsblatt und auf der offiziellen Stadtseite verfügbar"

/>

Tierpark Cottbus: Vorsichtsmaßnahmen für Tiere und Besucher

Im Cottbuser Tierpark wurde bislang kein Fall von Geflügelpest bestätigt. Dennoch wurden sämtliche Tiere, die unter die Allgemeinverfügung fallen, in ihre Winterquartiere gebracht oder unter spezielle Schutzvorrichtungen gestellt. Als unmittelbare Maßnahme bleibt der Steg am Oberteich ebenso wie die Flamingo-Lagune für Besucher gesperrt. Die übrigen Einrichtungen des Tierparks sind nach aktuellem Stand weiterhin zugänglich.

  • Keine bestätigten Fälle von Geflügelpest im Cottbuser Tierpark bis jetzt
  • Schutzmaßnahmen: Unterbringung der Tiere, Sperrung einzelner Besuchsbereiche
  • Der restliche Tierpark bleibt geöffnet
  • Fragen und Kontaktmöglichkeiten

    Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur aktuellen Geflügelpestlage im Landkreis oder speziell in Cottbus haben, sollen sich ausschließlich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße wenden.

    Kontakt

    title="Veterinäramt Landkreis Spree-Neiße"

    subtitle="Auskünfte zur Geflügelpest im Stadtgebiet Cottbus und Umgebung"

    />

    Die Situation bleibt dynamisch. Die Behörden rufen zur erhöhten Wachsamkeit auf und passen Schutzmaßnahmen je nach Lageentwicklung an. Aktuelle Informationen werden weiterhin im Amtsblatt sowie auf der Website der Stadt Cottbus veröffentlicht.

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