Cottbus verbietet Grablichter wegen Brandgefahr
Wegen Trockenheit und Rabenvogel-Schäden gilt seit 4. Juli ein Verbot auf städtischen Friedhöfen

Die Stadtverwaltung Cottbus hat eine neue Regelung zum Umgang mit Grablichtern auf den städtischen Friedhöfen bekanntgegeben. Anlass sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierende erhöhte Brandgefahr, die zu einem vorsorglichen Verbot des Anzündens von Grablichtern geführt haben. Gleichzeitig weist die Stadt auf wiederholte Grabschäden durch Vögel, insbesondere Raben und Krähen, hin.
Anzünden von Grablichtern bis auf Weiteres untersagt
Seit dem 4. Juli 2025 gilt auf allen Cottbuser Friedhöfen ein Verbot für das Entzünden von Grablichtern. Die Stadtverwaltung bittet die Besucherinnen und Besucher um Verständnis für diese Maßnahme, die dem Schutz von Menschen, der Natur sowie der Totenruhe dient.
Die Verwaltung empfiehlt, alternative Möglichkeiten des Gedenkens in Erwägung zu ziehen, um dennoch ein würdiges Erinnern zu ermöglichen. Das Verbot bleibt bestehen, solange die Trockenheit und damit die akute Brandgefahr anhält.
Grabschäden durch Rabenvögel auf dem Südfriedhof
Neben dem Verbot der Grablichter beschäftigt die Verwaltung insbesondere die wiederholten Verwüstungen auf dem Südfriedhof. Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass zahlreiche hier heimische Raben und Krähen Schäden an Grabfeldern verursachen. Trotz eingeleiteter Maßnahmen kann das Verhalten der Vögel bisher nicht vollständig eingedämmt werden.
Maßnahmen der Friedhofsverwaltung und Ausblick
Die Friedhofsverwaltung bleibt weiterhin bemüht, die Würde der Grabstätten zu schützen und künftige Schäden zu minimieren. Die aktuellen Maßnahmen werden laufend überprüft und angepasst, um sowohl die Sicherheit als auch die pietätvolle Ruhe auf den Friedhöfen zu gewährleisten.
Auch Besucherinnen und Besucher werden gebeten, achtsam zu sein und Hinweise der Verwaltung zu beachten.
Die Stadtverwaltung wird über weitere Entwicklungen informieren und bittet weiterhin um Verständnis sowie Unterstützung bei der Umsetzung der aktuellen Vorgaben.
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