Cottbus stoppt vorübergehend Garagenmieten-Einzug
Ab Januar 2026 keine SEPA-Lastschriften – Stadt klärt Einzugsverfahren intern
Die Stadt Cottbus informiert über eine vorübergehende Aussetzung der Garagenmieten-Abbuchungen per SEPA-Lastschriftverfahren. Hintergrund sind noch laufende politische und verwaltungsinterne Abstimmungen zu den Regularien für das Einzugsverfahren. Der Schritt betrifft zahlreiche Garagenpächter, die in den vergangenen Monaten neue SEPA-Lastschriftmandate erteilt haben.
Vorläufiger Stopp der Lastschriftläufe ab 2026
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 sind alle Regelungen zu den Lastschriften für Garagenmieten zunächst außer Kraft gesetzt. Trotz der automatisiert verschickten Vorabinformationen (Pre-Notification) für anstehende Lastschriften weist die Stadt darauf hin, dass aktuell keine tatsächlichen Zahlungseinzüge stattfinden.
Dies bedeutet im Detail:
Hintergrund: Kündigungen und neue Mandate
Im Sommer erhielten rund 1.700 Garagenpächter:innen die Kündigung des bisherigen Angebots für einen neuen Mietvertrag. Als Reaktion darauf gingen bei der Stadt etwa 3.000 neue SEPA-Lastschriftmandate ein. Diese hätten unter normalen Umständen den rechtlichen Rahmen für automatische Abbuchungen geschaffen.
Trotz dieses formellen Hintergrunds sieht die Verwaltung aktuell davon ab, die Mandate zu nutzen, bis der noch laufende Abstimmungsprozess abgeschlossen ist. Erst nach einer endgültigen, rechtlich abgesicherten Klärung wird über die weitere Vorgehensweise informiert.
Was betrifft Garagenpächter jetzt?
Betroffene Pächter werden gebeten, die offiziellen Mitteilungen der Stadt abzuwarten und auf eigenständige Überweisungen zu verzichten, solange keine explizite Zahlungsaufforderung ergeht. Die Verwaltung informiert laufend über neue Entwicklungen zu diesem Thema.
Weitere Informationen sind der beigefügten Medieninformation und den offiziellen Bekanntmachungen zu entnehmen.
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