Cottbus startet neues Modellprojekt für Jugendliche mit Behinderung
Trägerkonferenz diskutiert Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und kritisiert Stillstand bei Inklusionsgesetzen in Brandenburg

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stand im Mittelpunkt einer gemeinsamen Trägerkonferenz, bei der zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus sozialen Einrichtungen und Landesgremien aktuelle Herausforderungen und Perspektiven diskutierten. Das Treffen unterstrich die Bedeutung des BTHG als wesentliche Reform zur Stärkung der Eingliederungshilfe – insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Koordination der Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Fachlicher Austausch zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Mareen Dickmann, Leiterin Soziales, eröffnete die Veranstaltung und hob hervor, dass das Bundesteilhabegesetz seit inzwischen zehn Jahren Motor und Grundlage für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist. Die Konferenz bot einen Rahmen für den fachlichen Dialog, der auch auf regionale Modellprojekte fokussierte.
Modellprojekt in Cottbus: Jugendamt als neue Anlaufstelle
Ein Kernthema war die künftige Struktur der Eingliederungshilfe für Jugendliche nach VIII SGB IX. Ab dem 1. Januar 2026 wird mit einem Modellprojekt in Cottbus (Chóśebuz) das Jugendamt zur ersten Anlaufstelle für Jugendliche mit Behinderung. Ziel ist es, die Leistungen effizienter zu bündeln und die Teilhabechancen junger Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Kritik an politischer Verzögerung und gesetzgeberischem Stillstand
Monika Paulat, Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates, beleuchtete die Entwicklungen auf Landesebene. Sie kritisierte insbesondere den bislang ausbleibenden Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz und monierte den mangelnden Fortschritt beim Evaluierungsprozess des brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Beide Punkte unterstreichen den Handlungsbedarf in der Gesetzgebung für eine inklusivere Gesellschaft.
Vielfältige Themen – Von Teilhabegruppen bis Gewaltschutz
Im Verlauf der Konferenz wurden weitere Schwerpunkte gesetzt:
Ausblick und weitere Schritte
Die Trägerkonferenz verdeutlichte, dass trotz erzielter Fortschritte die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung sozialer Teilhabe dringend bleibt. Konsens besteht über die Notwendigkeit, politische Blockaden zu überwinden und neue Strukturen wie das Modellprojekt in Cottbus weiterhin kritisch zu begleiten. Die Erkenntnisse und Forderungen der Konferenz sollen in zukünftige Entscheidungsprozesse einfließen und die Orientierung an den Bedürfnissen der Betroffenen gewährleisten.
Das Treffen setzte damit wichtige Impulse für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und betonte zugleich, dass die partizipative Weiterentwicklung sozialer Leistungen ein langfristiger Prozess bleibt.
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