Einfache Sprache

Grünabfallsammlung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin startet am 21. September

Beginn und Ablauf der Grünabfallsammlung

Am 21. September beginnt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin die diesjährige Grünabfallsammlung.

Der Landkreis stellt dafür Container an insgesamt 346 Standorten auf.

Die Container nehmen Ast- und Strauchwerk auf.

Die Container nehmen auch Laub und Rasenschnitt auf.

Die Sammlung im Bereich Wittstock und Heiligengrabe läuft vom 09.

November.

Die Sammlung im Bereich Wittstock und Heiligengrabe läuft bis zum 03.

Dezember.

Die ersten Container werden in Fehrbellin und Temnitz aufgestellt.

Die ersten Container stehen außerdem in Dierberg.

Die ersten Container stehen außerdem in Zechow.

Die ersten Container stehen außerdem in Wusterhausen.

Die ersten Container stehen auch mit den dazugehörigen Ortsteilen.

Regeln für die Nutzung der Container

Die Container sind nur für Grünabfälle von angeschlossenen Privatgrundstücken vorgesehen.

Straßenlaub muss separat entsorgt werden.

Das gilt auch für Grünabfälle von nicht angeschlossenen Grundstücken.

Das gilt zum Beispiel für Grünabfälle aus Kleingärten.

Für Straßenlaub bieten möglicherweise die jeweiligen Ämter und Gemeinden Entsorgungsmöglichkeiten an.

Am jeweiligen Sammeltag stellen beauftragte Unternehmen die Container bis spätestens 11 Uhr auf.

Am Folgetag holen die Unternehmen die Container wieder ab.

Zuständige Firmen

Im Bereich Kyritz, Neustadt und Wusterhausen stellt die Alisch Entsorgung GmbH die Container.

In Wittstock und Heiligengrabe stellt die AWU OPR GmbH die Container.

Die AWU OPR GmbH ist auch in den übrigen Gebieten des Landkreises zuständig.

Beide Firmen sind am jeweiligen Sammeltag erreichbar.

  • Alisch Entsorgung GmbH ist von 9:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.
  • Die Telefonnummer von Alisch Entsorgung GmbH lautet 033979 14678.
  • AWU OPR GmbH ist von 9:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.
  • Die Telefonnummer von AWU OPR GmbH lautet 033920 502 203.

Was darf in die Container

In die Container dürfen ausschließlich Grünabfälle gegeben werden.

Andere Abfälle sind nicht zulässig.

Andere Abfälle können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Dazu zählt auch das Einwerfen von Plastiksäcken mit Grünabfall.

Die Säcke müssen entleert werden.

Die Säcke müssen wieder mitgenommen werden.

Das vorherige Ablegen am Sammelplatz kann ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit sein.

Auch das Ablegen neben dem Container kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

Baum- und Strauchschnitt kann außerdem anders entsorgt werden.

Er kann über den Bioabfallbehälter entsorgt werden.

Er kann auch über verschiedene Grüngutsammelstellen im Landkreis entsorgt werden.

Außerdem kann Baum- und Strauchschnitt über private Containerdienste entsorgt werden.

Aktualisierte Standorte in Neuruppin

Die Stellung in der Steinstraße entfällt.

Die Stellung in der Ernst-Toller-Straße entfällt.

Die Container werden am 14.10.2026 in der Güntherstraße gestellt.

Neustadt nennt der Landkreis für den Zeitraum weitere Standorte.

  • Zernitz: gegenüber der Zernitzer Dorfstraße 12 am 28.10.
  • Zernitz: auf der Grünfläche am 28.10.
  • Lohm: neu in der Lohmer Dorfstraße 35 am 28.10.
  • Lohm: auf der Grünfläche vor den Bäumen am 28.10.
  • Temnitz: am 05.10.
  • Walsleben: Neuruppiner Straße, Parkplatz an der Schule am 05.10.
  • Walsleben: statt Mühlenweg am 05.10.
  • Darritz: Tanzfläche an der Kirche am 05.10.
  • Tramnitz: Fontanestraße 11 am 05.10.
  • Darritz: am 05.10.
  • Tramnitz: am 05.10.

Aktuelle Informationen und weitere Terminlisten

Der Landkreis kann kurzfristige Änderungen veröffentlichen.

Der Landkreis veröffentlicht Änderungen unter „Aktuelle Informationen“ auf seiner Internetseite.

Die Internetseite des Landkreises lautet www.opr.de/abfallwirtschaft-müllentsorgung.

Der Landkreis veröffentlicht Änderungen auch über die Benachrichtigungsfunktion der Abfall-App ABFALLimBLICK.

Der Landkreis stellt außerdem Terminlisten für alle Städte und Gemeinden bereit.

Die Terminlisten sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.