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Betreff: PM Geflügelpest - Stallpflicht betrifft auch Tiere des Finsterwalder Tierparks
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Geflügelpest – Stallpflicht betrifft auch Tiere des Finsterwalder TierparksAufgrund des aktuellen Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster gilt seit dem 29. Oktober 2025 eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel. Diese Maßnahme betrifft auch den Tierpark Finsterwalde.Zum Schutz der Tiere befinden sich derzeit alle Vögel und sonstigen gefiederten Tiere in ihren Stallungen bzw. in den rückwärtigen Tierhaltungsbereichen. Aus diesem Grund können Besucherinnen und Besucher bis auf Weiteres keine Vögel im Finsterwalder Tierpark sehen. Der Tierpark bleibt jedoch weiterhin geöffnet. Alle anderen Tierarten können wie gewohnt besucht werden. Tierparkleiter Torsten Heitmann bittet um Verständnis für diese notwendige Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Tiergesundheit. ©Andreas Franke Fotografie: Storch im Finsterwalder Tierpark Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Mit