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E-Mail an die Redaktion
Von: Redaktion Cottbus
Absender: •••@cottbus.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund von Fällen von Geflügelpest in Brandenburg
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit heute gilt die gestern im Amtsblatt Spree-Neiße und auf cottbus.de veröffentlichte Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund von Fällen von Geflügelpest in Brandenburg. In unserer Mitteilung informieren wir darüber. Außerdem senden wir Ihnen die Allgemeinverfügung als Anlage.
Rückfragen zum Thema Geflügelpest – auch im Stadtgebiet Cottbus - beantwortet ausschließlich das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße.
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