Öffentliche Artikelquelle

E-Mail an die Redaktion

Von: Redaktion Cottbus

Absender: •••@cottbus.de

An: Unsere Redaktion

Betreff: Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund von Fällen von Geflügelpest in Brandenburg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit heute gilt die gestern im Amtsblatt Spree-Neiße und auf cottbus.de veröffentlichte Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund von Fällen von Geflügelpest in Brandenburg. In unserer Mitteilung informieren wir darüber. Außerdem senden wir Ihnen die Allgemeinverfügung als Anlage. Rückfragen zum Thema Geflügelpest – auch im Stadtgebiet Cottbus - beantwortet ausschließlich das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße. Mit

Anhänge