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Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster: Stallpflicht verhängt

Tierpark Finsterwalde schützt Vögel – Besucher können andere Tiere weiterhin sehen

Von Finsterwaldes Redaktion04.11.25, 11:06

In diesem Artikel

TH
Torsten Heitmann

Aufgrund des aktuellen Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster gilt seit dem 29. Oktober 2025 eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel. Diese Vorsichtsmaßnahme betrifft auch den Tierpark Finsterwalde und hat Auswirkungen auf den regulären Besuchsbetrieb.

Stallpflicht: Geflügel bleibt im Rückzugsbereich

Seit Inkrafttreten der Stallpflicht befinden sich alle gefiederten Tiere des Tierparks Finsterwalde in ihren Stallungen oder in den rückwärtigen Tierhaltungsbereichen. Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher derzeit keine Vögel im Park sehen können.

Kurz erklärtGeflügelpest

Die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die in besonderem Maße Geflügelarten betrifft und strenge Schutzmaßnahmen erforderlich macht.

Tierpark weiter geöffnet – andere Tiere besuchen

Trotz der Einschränkungen bleibt der Tierpark weiterhin für Gäste zugänglich. Alle anderen Tierarten können wie gewohnt besichtigt werden.

Tierparkleiter Torsten Heitmann bittet die Besucherinnen und Besucher um Verständnis für die temporären Maßnahmen, die dem Schutz der Tiergesundheit dienen.

Kontakt für Rückfragen

Tierparkleitung Finsterwalde

Für Rückfragen zur aktuellen Situation

Weitere Informationen

  • Die Stallpflicht gilt, bis sich die Lage zur Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster entspannt.
  • Der Tierpark informiert über Änderungen und die Aufhebung der Maßnahmen sobald neue Entwicklungen vorliegen.
  • Die Gesundheit der Tiere steht im Fokus und die Verantwortlichen appellieren an das Verständnis der Gäste für diese vorbeugende Maßnahme. Der Besuch des Tierparks bleibt weiterhin möglich, mit Ausnahme der Vogelgehege.

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    Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster: Stallpflicht verhängt
    Foto: finsterwalde.de

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