Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“: Kabinett stärkt Dokumentationszentrum

Das Gesetz soll die organisatorische Selbstständigkeit sichern – die Dauerausstellung wird auf Flucht, Vertreibung und Integration ausgerichtet, zugleich sind schnelle inhaltliche Anpassungen gefordert.

Von Herold-Team

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung beschlossen. Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll damit die organisatorische Selbstständigkeit des Dokumentationszentrums umgesetzt werden.

Strukturelle Änderungen beschlossen

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, stand die Einrichtung bislang unter der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums. Sie wird demnach seit zwei Monaten neu geleitet. Mit dem Gesetz soll das Dokumentationszentrum strukturell gestärkt werden, damit es seinen gesetzlichen Auftrag besser erfüllen kann.

Schwerpunkt der Dauerausstellung

Zugleich wird der Stiftungszweck nach Darstellung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klarer gefasst. Demnach sollen Flucht, Vertreibung und die Integration der Deutschen den Schwerpunkt der Dauerausstellung bilden.

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf eine 2015 von der Stiftung veröffentlichte Allensbach-Studie zum erstmals begangenen bundesweiten Gedenktag an die Opfer von Flucht und Vertreibung. Diese habe herausgestellt, dass sich die Bevölkerung genau diese Themen für die in Berlin einzurichtende Dauerausstellung wünsche.

Forderung nach Überarbeitung

Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es berechtigte Kritik von Angehörigen der Erlebnisgeneration an der Präsentation der Dauerausstellung, die als empathielos empfunden werde. Vor diesem Hintergrund müsse das Ziel nun sein, die Dauerausstellung inhaltlich zügig zu überarbeiten und die Besucherzahlen zu steigern.

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